Meldepflicht bei Umzug
Seit dem 1.11.2015 gilt die neue Meldepflicht bei Umzug. Mieter müssen bei Adressummeldung eine Einzugsbestätigung, die vom Vermieter ausgestellt wird, der Behörde vorlegen. Mit dieser Regel soll der Adressmissbrauch erschwert werden.
Details zum Bundesmeldegesetz (BMG) Abs. 3, §17 u. 19 sind auf Gesetze im Internet einzusehen.
Formular für Leipzig auf der Homepage der Stadt (Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) )
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